Friseursalon eröffnen: Meisterpflicht, Ausnahmen & Kosten (2026)
Zuletzt aktualisiert: 23.07.2026
Das Friseurhandwerk ist zulassungspflichtig: Es steht in Anlage A Nr. 38 der Handwerksordnung und unterliegt durchgehend der Meisterpflicht – anders als oft behauptet, war es nie davon befreit. Die gute Nachricht: Es gibt drei legale Wege, auch ohne eigenen Meisterbrief zu gründen. Hier ist der komplette Überblick mit echten Zahlen.
Die Meisterpflicht – und ihre drei Ausnahmen
Weg 1: Angestellter Meister als Betriebsleiter (§ 7 HwO). Du führst den Salon unternehmerisch, ein fest angestellter Friseurmeister leitet ihn fachlich. Wichtig: grundsätzlich Vollzeit und mit echter Leitungsfunktion – eine reine „Papier-Anstellung“ fliegt bei Kammer-Prüfungen auf.
Weg 2: Altgesellenregelung (§ 7b HwO). Du bekommst selbst die Ausübungsberechtigung, wenn du nachweist: bestandene Gesellenprüfung im Friseurhandwerk plus mindestens 6 Jahre Berufstätigkeit, davon 4 Jahre in leitender Stellung (eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse in einem Betrieb oder wesentlichen Betriebsteil).
Weg 3: Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO). Setzt einen Ausnahmegrund voraus (das BMWK nennt z. B. fortgeschrittenes Lebensalter ab ca. 47 Jahren) und in der Regel eine Sachkundeprüfung in Fachtheorie, Fachpraxis und kaufmännischem Teil.
Die Antragsgebühren variieren regional stark: HWK Berlin ca. 370 €, HWK Mannheim 200–300 €, andere Kammern 108–1.010 € je nach Aufwand.
Oder doch der eigene Meisterbrief?
Die komplette Meisterschule (Teile I–IV) kostet laut offizieller Aufstellung der HWK Düsseldorf 7.308 € plus ca. 950 € Lernmittel. Klingt viel – wird aber massiv gefördert: Mit Aufstiegs-BAföG bekommst du 50 % als Zuschuss, und vom Rest-Darlehen werden bei bestandener Prüfung 50 % erlassen. Effektiver Eigenanteil: rund 950 €. Wer langfristig plant, fährt mit dem eigenen Brief am unabhängigsten.
Behördenfahrplan in der richtigen Reihenfolge
- Handwerkskammer: Eintragung in die Handwerksrolle (100–250 €, teils ermäßigt mit Existenzgründungsberatung) – vor der Gewerbeanmeldung
- Gewerbeamt: Anmeldung 15–65 € (häufig um 26 €) – informiert automatisch Finanzamt, HWK und Berufsgenossenschaft
- BGW: Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ist für Friseursalons zuständig, Mitgliedschaft ist Pflicht
- Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (ELSTER)
Gründungskosten realistisch
| Salongröße | Investition |
|---|---|
| Klein (ca. 2 Plätze) | 22.000–55.000 € |
| Mittel | 55.000–125.000 € |
Beispielrechnung kleiner Salon: 25.000–45.000 € Gründungskosten plus laufende Reserve. Die Ladenmiete liegt je nach Standort bei 500–3.000 €/Monat. Dazu kommen Einrichtung (Bedienplätze, Waschanlagen), Erstausstattung, Kasse (TSE-pflichtig!) und Marketing.
Fördermöglichkeiten: KfW-Gründerkredit, Gründungszuschuss der Arbeitsagentur (bei Gründung aus Arbeitslosigkeit), Landesprogramme – und für den Meister das Aufstiegs-BAföG.
Schritt für Schritt zum eigenen Salon
- Qualifikationsweg klären: eigener Meister, Altgesellenregelung, angestellter Betriebsleiter oder Ausnahmebewilligung
- Businessplan mit realistischer Umsatzplanung (Auslastung × Durchschnittsbon)
- Standort sichern – Laufkundschaft vs. Miete abwägen
- Handwerksrolle → Gewerbeamt → BGW → Finanzamt
- Einrichtung, TSE-konforme Kasse & Terminsystem beschaffen
- Team bzw. Betriebsleitung vertraglich sauber aufstellen
- Preise kalkulieren – Mindestlohn, Produktkosten und Leerlauf einrechnen
- Sichtbarkeit vor Eröffnung: Google-Unternehmensprofil + eigene Website mit Online-Buchung
- Eröffnung mit Bewertungs-Kampagne (die ersten 20 Google-Rezensionen sind Gold)
Rechtliche Stolperfallen zum Schluss
- Schwarzarbeit-Verdacht: Wer ohne Eintragung in die Handwerksrolle arbeitet, riskiert Bußgelder bis in den fünfstelligen Bereich
- Schein-Betriebsleitung: Kammern prüfen, ob der angestellte Meister wirklich leitet
- Kasse ohne TSE: Elektronische Kassen brauchen seit 2020 eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung
- Hygiene & Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilung, Hautschutzplan und BGW-Vorgaben von Tag 1 umsetzen
Häufige Fragen
Kann ich 2026 einen Friseursalon ohne Meisterbrief eröffnen?+
Ja, auf drei legalen Wegen: einen Friseurmeister fest als Betriebsleiter anstellen (§ 7 HwO), die Altgesellenregelung nutzen (§ 7b HwO: 6 Jahre Berufserfahrung, davon 4 in leitender Stellung) oder eine Ausnahmebewilligung beantragen (§ 8 HwO). Ganz ohne Meister im Betrieb geht es nicht.
Welche Voraussetzungen gelten für die Altgesellenregelung (§ 7b HwO)?+
Bestandene Gesellenprüfung im Friseurhandwerk plus mindestens 6 Jahre Berufstätigkeit im Gewerk, davon mindestens 4 Jahre in leitender Stellung (eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse). Die Ausübungsberechtigung beantragst du bei deiner Handwerkskammer.
Was kostet die Eröffnung eines Friseursalons insgesamt?+
Ein kleiner Salon (2 Plätze) kostet typisch 22.000–55.000 €, mittlere Salons 55.000–125.000 €. Dazu kommen Behördenkosten (Handwerksrolle 100–250 €, Gewerbeanmeldung 15–65 €) und laufende Miete von 500–3.000 €/Monat je nach Standort.
Was kostet der Friseurmeister und wie wird er gefördert?+
Die Meisterschule kostet laut HWK Düsseldorf 7.308 € Lehrgangs- und Prüfungsgebühren plus ca. 950 € Lernmittel. Mit Aufstiegs-BAföG (50 % Zuschuss + 50 % Darlehenserlass bei Bestehen) bleibt ein Eigenanteil von rund 950 €.
Gilt die Meisterpflicht auch für Barbershops?+
Ja. Barbering ist Friseurhandwerk (Anlage A Nr. 38 HwO) – auch ein Barbershop braucht einen Meister im Betrieb oder eine der Ausnahmen. Wer nur ohne Schneiden rasiert, bewegt sich in einer Grauzone, die die Kammern zunehmend prüfen.
Welche Behörden muss ich bei der Gründung einschalten?+
In dieser Reihenfolge: Handwerkskammer (Eintragung Handwerksrolle), dann Gewerbeamt (15–65 €) – das informiert automatisch Finanzamt, Kammer und Berufsgenossenschaft. Die BGW-Mitgliedschaft ist für Friseursalons Pflicht.